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05.06.2012 Tarifverträge bringen Vorteile für Absolventen

Tarifverträge bringen Vorteile für Absolventen

Wie viel kann ich als Berufsanfänger oder Berufsanfängerin verdienen? Was muss ich beim Abschluss eines Arbeitsvertrags beachten? Die IG Metall erhebt jedes Jahr die Einstiegsgehälter für Berufseinsteiger in verschiedenen Branchen.

Bei der aktuellen Umfrage wurden die Verdienste von Studienabsolventen vom dritten Quartal 2010 bis zum vierten Quartal 2011 ermittelt. Dazu wurden die Betriebsräte aus 84 ausschließlich tarifgebundenen Automobil-, Elektro-, IT-, Maschinenbau-, Stahl- und Telekommunikations-Unternehmen befragt. Die Betriebe haben insgesamt 1953 Einstellungen von Absolventen von dualen Studiengängen, Fachhochschulen, Hochschulen und TUs gemeldet.

Urlaubstage und Weihnachtsgeld in Tarifverträgen geregelt
In Firmen, die nach Tarif bezahlen, bekommen Berufseinsteiger fast 20 Prozent mehr Geld. Auch Urlaubstage und Weihnachtsgeld sind in vielen Tarifverträgen geregelt. Die Einstiegsgehälter geben eine erste Orientierung. Wer es noch genauer wissen will, wieviel in einem Unternehmen üblich ist, dem hilft die IG Metall gerne weiter. Mitglieder können sich direkt an ihre Verwaltungsstelle wenden. Auch Urlaubstage und Weihnachtsgeld sind in vielen Tarifverträgen geregelt.

Geschickt verhandeln
Wieviel Bewerber beim Einkommen oder bei den Zusatzleistungen, wie beispielsweise einen Dienstwagen, herausholen können, hängt nicht nur vom Abschluss und der Note ab. Hier ist oftmals Verhandlungsgeschick gefragt. Aber auch Zusatzqualifikationen wie eine abgeschlossene Berufsausbildung bringen Pluspunkte. Die IG Metall gibt Tipps und Infos für die Jobsuche und den Berufseinstieg.

Höher geht immer
Auf alle Fälle muss das erzielbare Entgelt mindestens so hoch sein wie das Tarifgehalt. Für tarifgebundene Unternehmen gilt: Höhere Einstiegsgehälter als die Tarifgehälter sind zulässig, niedrigere Einstiegsgehälter sind es nicht.

Zu diesem Thema finden an den Hochschulen in Karlsruhe regelmäßig Veranstaltungen statt. Bei Fragen könnt ihr euch an Constanze Krätsch wenden.

Quelle: Extranet der IG Metall

Constanze Krätsch
constanze.kraetsch@igmetall.de

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Broschüre Einstiegsgehälter

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Letzte Änderung: 05.06.2012