Das neue Familienpflegezeitgesetz

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25.02.2012 Seit dem 01.01.2012 gilt das Familienpflegezeitgesetz. Es soll den Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erleichtern.

Wir stellen die Grundlagen des Familienpflegezeitgesetzes dar und geben Antwort auf wesentliche Fragen für die Praxis.

Derzeit sind in Deutschland etwa 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf etwa 3,4 Millionen Menschen steigen. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause (ambulant) versorgt (69 Prozent bzw. 1,63 Millionen). Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 8,5 Jahre.

Ausführliche Informationen stehen als Download in der Anlage bereit.

Anhang:

Familienpflegezeitgesetz

Familienpflegezeitgesetz

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Letzte Änderung: 16.02.2012