Kurz und bündig
Im Organisationsbereich der IG Metall wird im November in den tarifgebundenen Unternehmen das Weihnachtsgeld bzw. die Jahressonderzahlung abgerechnet und ausgezahlt. Tarifverträge dazu gelten in den Betrieben der Metallwirtschaft (Industrie und Handwerk), der Textil- und Bekleidungs- sowie der Holz- und Sägewirtschaft.
Letzte Änderung: 29.11.2010