Wirtschaft aktuell
Am 13. Mai 2009 hat sich die Bundesregierung nach längeren Diskussion beschlossen, dass Banken ihre Giftmüllpapiere an Bad Banks auslagern können. Der Gesetzentwurf dafür ist mittlerweile verbessert wor-den. Insbesondere soll eine Ausschüttungssperre bei der Bank garantieren, dass die Altaktionäre und nicht der Staat für die Verluste aus den Schrottpapieren aufkommen. Dennoch bleibt es dabei: die Bad Bank ermöglicht den Banken den Tausch schlechter Schrottpapiere gegen gute staatsgarantierte Anleihen. Auflagen für die Kreditvergabe und für die Geschäftspolitik macht die Bundesregierung den Banken nicht.
Letzte Änderung: 16.07.2009