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17.07.2009 Beim Bad Bank-Modell der Bundesregierung bleiben die Risiken für die Steuerzahler hoch. Die Chancen für öffentlichen Einfluss werden verspielt

Am 13. Mai 2009 hat sich die Bundesregierung nach längeren Diskussion beschlossen, dass Banken ihre Giftmüllpapiere an Bad Banks auslagern können. Der Gesetzentwurf dafür ist mittlerweile verbessert wor-den. Insbesondere soll eine Ausschüttungssperre bei der Bank garantieren, dass die Altaktionäre und nicht der Staat für die Verluste aus den Schrottpapieren aufkommen. Dennoch bleibt es dabei: die Bad Bank ermöglicht den Banken den Tausch schlechter Schrottpapiere gegen gute staatsgarantierte Anleihen. Auflagen für die Kreditvergabe und für die Geschäftspolitik macht die Bundesregierung den Banken nicht.

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Letzte Änderung: 16.07.2009