Teilzeitarbeit
Die Verringerung der Arbeitszeit kann auf vielfältige Weise geschehen: So kann die
tägliche Arbeitszeit oder die Anzahl der Arbeitstage reduziert werden. Häufigste Form ist die Halbtagsarbeit, bei der die Hälfte der betrieblichen Arbeitszeit gleichbleibend vor- oder nachmittags erbracht wird.
Generell gilt: Arbeitnehmer in Teilzeit dürfen gegenüber ihren Kollegen, die in Vollzeit arbeiten, nicht benachteiligt werden. Weitere Fragen zum Thema beantwortet dieses Faltblatt.
Flyer kann als PDF heruntergeladen werden.
Letzte Änderung: 21.11.2007