Sozialplan und BQG bei Guthmann + Wittenauer

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04.04.2007 Bezüglich des Personalabbaus bei Guhtmann + Wittenauer einigten sich heute die Geschäftsleitung mit dem Betriebsrat und der IG Metall auf die Modalitäten.

Neben dem Abschluss des Interessenausgleichs und Sozialplans der die Abfindungen der 22 vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Mitarbeiter regelt wurde die Einrichtung einer Transfergesellschaft vereinbart.

Damit sind weniger Beschäftigte von der Maßnahme betroffen als ursprünglich von der Geschäftsleitung geplant so Arno Rastetter von der IG Metall Pforzheim.

Zur Finanzierung der Transfergesellschaft stellt die Firma Mittel zur Verfügung, die eine Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld für die längst mögliche Verweildauer von 12 Monaten in der Transfergesellschaft Mypegasus auf 80% des bisherigen Nettoverdienstes sowie die tarifliche Bezahlung des Urlaubs,- und Weihnachtsgelds sicher stellt.

Sollte ein Teil der Betroffenen recht schnell wieder eine Beschäftigung finden und somit nicht alle Mittel zur Finanzierung der Transfergesellschaft benötigt werden wird ein Teil dieser Mittel zur weiteren Aufstockung der Abfindungen verwendet.

Weiter kann die Firma mit bis zu 13 Beschäftigten die zumeist schon über 60 Jahre sind Aufhebungsverträge und Altersteilzeitregelungen abschließen, welche einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben regeln.

Darüber hinaus erhalten die vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Beschäftigten eine Nachzahlung von Anteilen des Urlaubs,- und Weihnachtsgelds sowie bislang unbezahlter Arbeitszeit auf die sie im Verlauf der letzten 12 Monate zur "Rettung und Sicherung ihres Arbeitsplatzes" verzichtet hatten. Da die Geschäftsgrundlage dafür durch den Arbeitsplatzverlust nun weg gefallen ist wurde für diesen Fall bereits im Vorfeld eine Rückzahlung von der Gewerkschaft im Tarifvertrag vereinbart.

Eine solche Nachzahlung wäre ohne eine tarifliche Regelung durch die IG Metall nicht denkbar, so Rastetter.

Letzte Änderung: 21.11.2007