Die ERA-Tarifverträge unter Dach und Fach

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09.01.2006 Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten im Bereich der Edelmetallindustrie überwunden!

Gut zwei Jahre wurde intensiv über die ERA-Tarifverträge verhandelt. Mit der materiellen Ausgestaltung dieser Tarifverträge ist es den Tarifvertragsparteien nun gelungen, die komplexeste Reform der seit Jahrzehnten bestehenden Lohn- und Gehaltstarifverträge zum Abschluss zu bringen.
"Die Kompromissbildung wurde in der Schlussphase zwar immer schwieriger, aber beide Parteien haben letztendlich den Mut aufgebracht, einerseits die Interessen der Beschäftigten und andererseits die spezifischen Bedingungen im Bereich der Edelmetallindustrie zu berücksichtigen", so die Verhandlungsführer Dr. Bernhard Fuchs, vom Bundesverband Schmuck und Uhren und Walter Beraus von der IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg.

Das gesamte Regelwerk umfasst:

• Den eigentlichen ERA-TV mit einem einheitlichen Arbeitsbewertungsverfahren für Arbeitsaufgaben zur Bestimmung der Entgeltgruppe und einer Rahmenregelung zur Gestaltung von Leistungsentgeltsystemen auf betrieblicher Ebene. Die klassischen Entlohnungsgrundsätze Gehalt, Zeitlohn, Leistungslohn (Akkord/Prämie) wurden abgeschafft. Damit können die Betriebsparteien im Prinzip jedes sinnvolle Leistungsentgeltsystem vereinbaren.
Diese Bestimmungen werden ergänzt durch einen Katalog von 147 tariflichen Niveaubeispielen (beschriebene und bewertete Arbeitsaufgaben), die den Betriebsparteien die Anwendung des neuen Arbeitsbewertungsverfahrens erheblich erleichtern werden.

• Den Einführungstarifvertrag zum ERA-TV, der die Überleitung von der Alten in die Neue Welt regelt. Dieser Tarifvertrag garantiert einerseits, dass die Beschäftigten keinen nominalen Entgeltverlust erleiden sowie die Heranführung an die neuen Entgelte und andererseits über einen Zeitraum von fünf Jahren für die Betriebe eine absolute Kostenneutralität.
Der ERA-TV kann damit frühestens zum 1. Januar 2007 und muss spätestens zum 31. Dezember 2009 eingeführt werden. Über den sinnvollsten Einführungstermin entscheiden die Betriebe.

• Den Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds, in dem die Verwendung von Teilen der vergangenen Tariferhöhungen, die nicht ausgezahlt wurden (ERA-Strukturkomponenten), geregelt ist. Diese Mittel werden "angespart", um die Kostenneutralität über den 5-Jahreszeitraum u.a. mitzufinanzieren.
Sollten diese Mittel für diesen Zweck nicht gebraucht werden, so sind diese an die Beschäftigten auszuzahlen.

• Walter Beraus von der IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg; "Für uns war ein ganz entscheidender Punkt, dass für gleiche bzw. vergleichbare Arbeitsaufgaben sowohl in der Metall- und Elektroindustrie als auch in der Edelmetallindustrie das gleiche Grundentgelt gezahlt wird. Dafür haben wir schweren Herzens einem niedrigeren durchschnittlich abgesicherten Leistungsentgelt und Zugeständnissen über die Verwendung der ERA-Strukturkomponente zugestimmt".
Dr. Bernhard Fuchs vom Bundesverband Schmuck und Uhren: "Der Übernahme der Grundentgelte aus der Metall- und Elektroindustrie konnten wir nur zustimmen, da die IG Metall bei der Höhe des durchschnittlich abgesicherten Leistungsentgeltes zugestanden hat, dass dieses 2,5 % unterhalb der Metallindustrie liegt und auf eine Auszahlung der ansonsten ab Juli fälligen ERA-Strukturkomponente für 12 Monate verzichtet hat. Damit haben die Betriebe Zeit, die Einführung des ERA-TV gut vorzubereiten, ohne dem Druck ausgesetzt zu sein bei einer Einführung nach dem 1. Juni 2006 die gemäß Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds fällige ERA-Strukturkomponente auszahlen zu müssen."

Im Gesamtpaket wurde auch der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung unbefristet verlängert.
Dieser Tarifvertrag ermöglicht eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit, um Beschäftigung zu sichern. Damit einher geht die Übernahme der Auszubildenden für 12 Monate, soweit der Betrieb nicht über den eigenen Bedarf ausbildet. Damit haben die Auszubildenden in der Edelmetallindustrie weiterhin die Möglichkeit, nach der Ausbildung im Betrieb Erfahrungen zu sammeln, die gegebenenfalls die Chancen auf einen anderen Arbeitsplatz verbessern.

Letzte Änderung: 21.11.2007